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StartseiteDieses Kapitel soll einen einleitenden Überblick über die komplexen Fragen des anwaltlichen Berufsrecht geben. Es stellt die aktuelle Rechtslage dar und gibt einen regulatorischen Ausblick.
Die neuartigen Geschäftsmodelle nicht-anwaltlicher Legal-Tech-Dienstleister sind ein wichtiger Beitrag zum Zugang zum Recht. Denn sie nehmen Forderungen in den Blick, die ansonsten von den Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Blick auf das Prozesskostenrisiko (im Unterliegensfall sind Gerichtskosten und die Kosten von bis zu zwei Anwältinnen und Anwälten zu bezahlen) oft – gerade wenn es an einer Rechtsschutzversicherung fehlt – nicht realisiert würden. Durch solch niedrigschwellige Angebote wird sichergestellt, dass berechtigte Ansprüche auch tatsächlich und erfolgversprechend geltend gemacht werden. Das aufseiten der Rechtsuchenden bestehende rationale Desinteresse wird auf diese Weise überwunden. Aber auch für Unternehmer wird die Hemmschwelle, die das Kostenrisiko begründet, beseitigt, so dass es insgesamt zu einer konsequenteren Durchsetzung von Ansprüchen kommt. Der Preis, den die Rechtsuchenden dafür zu tragen haben, ist freilich der, dass ihnen nicht die vollständige Forderungssumme ausgekehrt wird, sondern sie einen Abzug der mit dem Inkassounternehmen vereinbarten Erfolgsprovision hinnehmen müssen. Das ist ein entscheidender Unterschied zur klassischen anwaltlichen Forderungsdurchsetzung, die allerdings – wenn eine Rechtsschutzversicherung nicht besteht – den Preis der Übernahme des Prozesskostenrisikos hat.
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Dr. Christian Deckenbrock ist Akademischer Oberrat am Institut für Anwaltsrecht der Universität Köln. Sein Forschungsschwerpunkt liegt im Rechtsdienstleistungs- und Anwaltsrecht mit einem, aus aktuellem Anlass, besonderen Fokus auf den Reformen des RDG und der BRAO. Christian Deckenbrock wurde nach Studium und Referendariat in Köln an der Universität zu Köln mit einer Arbeit zum Thema „Strafrechtlicher Parteiverrat und berufsrechtliches Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen“ promoviert, für die ihm 2009 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der CBH-Promotionspreis verliehen wurde. Er ist u.a. Mitherausgeber eines Kommentars zum Rechtsdienstleistungsgesetz (Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl. 2021), Mitautor eines Lehrbuchs zum anwaltlichen Berufsrecht (Deckenbrock/Özman, Anwaltliches Berufsrecht, 2022) sowie Mitautor eines Kommentars zur Bundesrechtsanwaltsordnung (Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl. 2019) und eines Handbuchs zum Sozietätsrecht (Henssler/Streck, Handbuch Sozietätsrecht, 2. Aufl. 2011).