Sorry

Unsere Lernplattform ist bislang nicht auf eine Nutzung an mobilen Endgeräten angepasst. Wir würden dich deshalb darum bitten stattdessen einen Laptop zu verwenden.

Startseite

Anwaltliches Berufsrecht

Dieses Kapitel soll einen einleitenden Überblick über die komplexen Fragen des anwaltlichen Berufsrecht geben. Es stellt die aktuelle Rechtslage dar und gibt einen regulatorischen Ausblick.

Nach der Reform ist vor der Reform?

Möglichweise wird sich der Bundestag bereits in der neuen, gerade begonnenen Legislaturperiode erneut diesem Thema widmen. Denn gemeinsam mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt wurde auch ein Entschließungsantrag gebilligt, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, weiter offene Fragen zu klären. Insbesondere wird die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 30. Juni 2022 einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Aufsicht über registrierte Inkassodienstleister auf eine zentrale Stelle auf Bundesebene übertragen soll. Diesem Beschluss Rechnung tragend hat das Bundesministerium der Justiz Anfang Mai 2022 nun einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe vorgestellt. Dem Petitum des Bundestags folgend soll die Aufsicht über Inkassodienstleister künftig beim Bundesamt für Justiz zusammengeführt werden – bislang sind hierfür die Landesjustizverwaltungen zuständig, die ihrerseits nachgeordnete Gerichte und Behörden mit der Aufsicht betraut haben. Mithilfe der geplanten Zentralisierung beim Bundesamt für Justiz soll eine einheitliche, qualitativ verbesserte Aufsicht gewährleistet werden.

Weitere Änderungen bleiben denkbar, wird doch auch im Koalitionsvertrag das Thema Legal Tech angesprochen. Dort heißt es: „Wir erweitern den Rechtsrahmen für Legal Tech-Unternehmen, legen für sie klare Qualitäts- und Transparenzanforderungen fest und stärken die Rechtsanwaltschaft, indem wir das Verbot von Erfolgshonoraren modifizieren und das Fremdbesitzverbot prüfen.“ Kritiker, hierzu zählt vor allem die Bundesrechtsanwaltskammer, halten dagegen eine weitere Liberalisierung des anwaltlichen Berufsrechts mit dem Ziel einer weiteren Angleichung an die geringen Vorgaben, die für Inkassounternehmen greifen, für nicht angezeigt. Vielmehr müsse das hohe Schutzniveau, das das anwaltliche Berufsrecht zur Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit und im Interesse der Rechtsuchenden vermittele, aufrechterhalten bleiben. Richtigerweise seien vielmehr die Kompetenzen von Inkassounternehmen zu beschneiden.

Das letzte Wort ist daher noch nicht gesprochen. Sicher bleibt Raum für weitere vorsichtige Öffnungen des anwaltlichen Berufsrechts, möglicherweise auch für eingeschränkte Ausnahmen vom Fremdfinanzierungsverbot. Wer aber für eine völlige Deregulierung des anwaltlichen Berufsrechts plädiert, übersieht, dass die Pflichten, die Anwältinnen und Anwälte treffen, in erster Linie nicht Bürde, sondern ein Vorzug sind, die sie wohltuend als „unabhängige Organ der Rechtspflege“ von den anderen Anbietern auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt abgrenzen.

Supervised Learning

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros elementum tristique. Duis cursus, mi quis viverra ornare, eros dolor interdum nulla, ut commodo diam libero vitae erat. Aenean faucibus nibh et justo cursus id rutrum lorem imperdiet. Nunc ut sem vitae risus tristique posuere.

Künstliche Intelligenz

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Suspendisse varius enim in eros elementum tristique. Duis cursus, mi quis viverra ornare, eros dolor interdum nulla, ut commodo diam libero vitae erat. Aenean faucibus nibh et justo cursus id rutrum lorem imperdiet. Nunc ut sem vitae risus tristique posuere.

Du bist jetzt am Ende des Kapitel angekommen. Wenn du möchtest, kannst du gleich mit dem nächsten Kapitel weitermachen. Wähle es dazu in der Seitenteile im linken Teil deines Bildschirms unter Kapitelübersicht aus.

Oops! Something went wrong while submitting the form.

Toolbox

Prof. Christian Deckenbrock
Prof. Christian Deckenbrock

Dr. Christian Deckenbrock ist Akademischer Oberrat am Institut für Anwaltsrecht der Universität Köln. Sein Forschungsschwerpunkt liegt im Rechtsdienstleistungs- und Anwaltsrecht mit einem, aus aktuellem Anlass, besonderen Fokus auf den Reformen des RDG und der BRAO. Christian Deckenbrock wurde nach Studium und Referendariat in Köln an der Universität zu Köln mit einer Arbeit zum Thema „Strafrechtlicher Parteiverrat und berufsrechtliches Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen“ promoviert, für die ihm 2009 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der CBH-Promotionspreis verliehen wurde. Er ist u.a. Mitherausgeber eines Kommentars zum Rechtsdienstleistungsgesetz (Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl. 2021), Mitautor eines Lehrbuchs zum anwaltlichen Berufsrecht (Deckenbrock/Özman, Anwaltliches Berufsrecht, 2022) sowie Mitautor eines Kommentars zur Bundesrechtsanwaltsordnung (Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl. 2019) und eines Handbuchs zum Sozietätsrecht (Henssler/Streck, Handbuch Sozietätsrecht, 2. Aufl. 2011).

Hier haben wir leider noch keine weiterführenden Artikel hinterlegt.
beta v2
Basics
Abmelden