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Entscheidungsautomatisierung

In diesem Kapitel behandelt Prof. Stephan Breidenbach verschiedene juristische Entscheidungsprozesse und schildert, wie die Muster dieser Prozesse in Code übertragen werden können, um sie mit Computern zu automatisieren.

Überblick

Regeln sind überall. Recht, Prozesse, Formulare und Vorschriften bestimmen unser Leben. Die Verwaltung entscheidet regelbasiert. Compliance verlangt von Unternehmen, zahlreiche Regeln zu beachten, sich selbst Regeln zu setzen und Prozesse für Entscheidungen zu definieren. Als Bürgerinnen und Bürger werden unsere Verpflichtungen und Ansprüche von Recht und Regeln geformt. Benötigt werden für die Entscheidungen eine Fülle von Daten. Die Ergebnisse sind meist Texte – Anträge, Bescheide, Reports, Vermerke usw., die oft auch Ergebnisse von Berechnungen enthalten.

Im Prinzip liegt es auf der Hand: Das Schicksal von Regeln ist Code. Jede Regel lässt sich prinzipiell in Computercode abbilden. Entscheidungen, die auf Regeln beruhen, können zu einem erheblichen Teil – dazu sogleich - automatisiert werden.

Daten und Bewertungen

Code verarbeitet Daten. Daten sind in unserem Zusammenhang digitale Repräsentationen von Informationen. Alter, Einkommen, Religionszugehörigkeit, Kinder usw. lassen sich durch Zahlenwerte oder durch einfache Informationseingaben (Wohnort: Düsseldorf) darstellen.

Unbestimmte Rechtsbegriffe lassen sich in der Regel nicht durch Daten darstellen. Sie verlangen eine Subsumtion und damit eine Bewertung. Eine Norm bzw. ein konkretes Tatbestandsmerkmal wird auf einen Lebenssachverhalt angewendet. Sie erfordert ein „Hin- und Herwandern des Blickes“ (Engisch) zwischen Norm/Tatbestandsmerkmal und Sachverhalt und am Ende eine begründete Entscheidung. Das lässt sich noch nicht automatisieren.

Auch Ermessensentscheidungen oder Beurteilungsspielräume beruhen, soweit Ermessen ausgeübt oder soweit beurteilt wird, nicht auf Daten. Sie verlangen eine menschliche Entscheidung. Wir konzentrieren uns daher auf den Teil der Automatisierung, der auf Daten aufsetzt.

Supervised Learning

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Künstliche Intelligenz

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Prof. Stephan Breidenbach
Prof. Stephan Breidenbach

Stephan Breidenbach ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Mediator. Er ist emeritierter Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Internationales Wirtschaftsrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt und Professor für Mediation an der Universität Wien. Zuletzt hat er mit der Initiative German Zero ein 1,5-Grad-Gesetzespaket entwickelt.

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