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Digitalisierung des Rechts

Diese Einheit ist der Start in die Lernplattform. In dieser Einheit lernst du von Markus Hartung, weshalb du dich mit der Digitalisierung im Recht beschäftigen solltest und was sich in Kanzleien, Justiz und Verwaltung verändert.

Was liegt vor Ihnen?

Aber Sie sind nun hier, was alleine schon ein gutes Zeichen ist: Denn Sie haben verstanden, dass das reine Jurastudium für Ihren späteren Beruf nicht ausreicht. Menschen suchen den Zugang zum Recht nicht mehr über eine „Rechtsantragsstelle“ in einem kilometerweit entfernt liegenden Amtsgericht oder im Wartzezimmer eines Rechtsanwalts, sondern im Internet, und sie sind für die Teilhabe am Recht und die Gestaltung ihrer Beziehungen viel eher bereit, sich auf all das, was die Digitalisierung bietet, einzulassen. Die Rechtspflege verbessern wir nur, wenn wir verstehen, wie Zugang zum Recht bzw. Teilhabe am Recht in der digitalisierten Welt funktionieren.

Wir sind dabei ganz am Anfang. Die digitale Zukunft besteht nicht daraus, dass wir die Kommunikations- und Arbeitsprozesse der analogen Welt digitalisieren, also den Brief durch die E-Mail ersetzen. Selbst wenn bundesweit alle Gerichte mit einer E-Akte ausgestattet wären und die per elektronischer Zusendung eingereichten Dokumente nicht mehr ausgedruckt und per Aktenwagen durch das Gericht transportiert werden müssten, wäre das noch nicht das Ende der Digitalisierung, im Gegenteil: dann geht’s erst richtig los. Wie werden Rechtsdurchsetzung, Interessenausgleich und Konfliktlösung der digitalen Zukunft aussehen? Bleibt es dabei, dass man Ansprüche im Wege von Gerichtsverfahren durchsetzen muss? Müsste man nicht bei einer hohen statistischen Wahrscheinlichkeit für die Begründetheit eines Anspruchs eine automatische Zahlungspflicht vorsehen mit der Möglichkeit, Zahlungen zurückzufordern, wenn ein außergewöhnlicher Sonderfall vorliegt? Das setzte natürlich eine gewisse Vertrautheit mit Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung voraus, wiederum Themen, in denen Jurist:innen sich nicht immer zuhause fühlen. Sind Gerichtsprozesse, auch in digitaler Form, nicht eigentlich reine Geldverschwendung? Lernen wir genug über Konfliktvermeidung und vorsorglichen Interessenausgleich? Bieten Softwaresysteme Möglichkeiten der Konfliktvermeidung? Wird es Systeme geben, die aus Daten Erkenntnisse ziehen, die uns bei der Bewertung von Ansprüchen und deren Durchsetzung helfen? Digitalisieren wir die Vergangenheit oder gestalten wir die Zukunft? Sind wir intellektuell und handwerklich in der Lage, uns Softwaretechnik und die Möglichkeiten der Digitalisierung zunutze zu machen, anstatt nur staunend davor zu stehen und akzeptieren zu müssen, dass die Zukunft von großen Digitalkonzernen gestaltet wird?

Alle diese Fragen werden Sie in den nächsten Jahren begleiten. Ohne eingehendes technisches Verständnis lassen sich solche Fragen nicht mehr sinnvoll diskutieren, Verhältnisse lassen sich nicht ändern. Jurist:innen brauchen neben dem juristischen Handwerkszeug und vielen weiteren Talenten insbesondere die digitale Trittsicherheit, ohne die gar nichts mehr geht. Und dafür brauchen wir die Legal Tech University. Nun machen Sie was draus.

Supervised Learning

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Künstliche Intelligenz

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Markus Hartung
Markus Hartung

Markus Hartung ist Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Chevalier Rechtsanwälte. Er blickt auf Stationen als Einzelanwalt, Managing Partner in einer internationalen Großkanzlei, als Wissenschaftler und als Strategieberater zurück. Als Gründer und Director am Bucerius Center on the Legal Profession an der Bucerius Law School beschäftigt sich Markus Hartung eingehend mit Rechtsmärkten, erfolgreichen Kanzleimodellen, Mandantenzufriedenheit und Legal Tech.

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