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Gerichte und Verwaltung

In dieser Einheit lernst du, wie die Kommunikation mit staatlichen Stellen aktuell funktioniert und welche Verbesserungen sich durch Automatisierung in Gerichten und Verwaltung erzielen lassen könnten. Kurzum: Wie wird unsere Verwaltung im Jahr 2030 aussehen?

Zugang zu Justiz und Verwaltung

Wendet man den Blick von der innerbehördlichen Kommunikation auf die Kommunikation mit den rechts- oder hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern, zeigt sich ein noch konventionelleres Bild: Wer Anträge einreichen oder Klage erheben möchte, kann dies in der Regel nicht elektronisch, sondern nur per Snailmail oder als persönliche Eingabe bei der Geschäftsbeamtin tun. Die sogenannte elektronische Signatur ist für Privatleute keine echte Alternative, weil diese nicht über die dazu erforderlichen Endgeräte verfügen. Hat man die Zugangsschwelle auf dem einen oder anderen Wege bewältigt, muss man sich mit jedem Anliegen erneut persönlich vorstellen, als hätte man mit diesem Staat zuvor noch nie zu tun gehabt. Auch mit Blick auf den Antragsinhalt sind viel Zeiteinsatz und Eigenverantwortung gefragt: Nur selten gibt es Antragsformulare und Ausfüllhilfen, und wo dies der Fall ist, sind die Dokumente regelmäßig so umständlich formuliert, dass juristische Laien schnell die Segel streichen. Nicht ohne Grund traut sich in Deutschland nur eine von acht Klägerinnen ohne Anwalt vor die Gerichte. Legal Design steht beim Staat noch nicht hoch im Kurs.

Freilich: In jüngerer Zeit gibt es viele erfreulich konkrete Vorschläge für eine Verbesserung des Zugangs zu Behörden. Sogar die Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte und des Bundesgerichtshofs haben ihre Vorschläge mit einem Diskussionspapier eingebracht. Zur Debatte steht dabei insbesondere ein einheitliches Bürgerportal, auf dem man sich einmal registriert und über das man anschließend Eingaben ganz verschiedener Art bei Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden platzieren kann. Im Idealfall würde man sich über ein handelsübliches Endgerät per Fingerabdruck identifizieren, könnte persönliche Daten aus dem eigenen Profil ziehen und diese mit dem individuellen Antragsinhalt an die jeweils zuständige Behörde übermitteln. Andere Länder wie z.B. Estland haben mit solchen Ansätzen sehr gute Erfahrungen gemacht.

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Dr. Martin Fries
Dr. Martin Fries

Dr. Martin Fries ist Privatdozent an der Juristischen Fakultät der Ludwigs-Maximilians-Universität in München. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Zivil- und Zivilverfahrensrecht, in der Rechtstheorie und im Anwaltsrecht. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Folgen der Digitalisierung für das Privatrecht und die Rechtspflege. Seine digitalen Lehrveranstaltungen stellt Fries auf jura-podcast.de frei zur Verfügung.

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