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Dokumentenautomatisierung

In diesem Kapitel stellt Insa Janssen die Potentiale des Einsatzes von Tools zur Automatisierung juristischer Dokumente vor und erläutert, wie logische Zusammenhänge in einem juristischen Datenmodell abgebildet werden können.

Einführung in die juristische Logik

Recht ist regelbasiert und Regeln können durch Code abgebildet werden. Ausgehend von dieser These ergeben sich Anforderungen an eine Software, die den Anspruch erhebt, Jurist:innen die technischen Mittel an die Hand zu geben, juristisches Wissen in Code zu übersetzen. Ein Werkzeug, das der logischen Komplexität juristischer Zusammenhänge nicht gewachsen ist, führt zwangsläufig zu unpräzisen und damit unbrauchbaren Ergebnissen und kann folglich nicht oder nur eingeschränkt eingesetzt werden.

Dabei existiert bereits ein weit verbreitetes und erprobtes Werkzeug zur Abbildung und Vermittlung juristischer logischer Strukturen. Dieses Werkzeug wird Sprache genannt. Es hat seine eigenen Limitationen, die im Folgenden angesprochen werden.

Im juristischen Alltag stellt sich oft das Problem, dass für einen sehr präzisen Ausdruck aus dem deutschen "Rechtswortschatz" kein sinngleiches Vokabular in der englischen Sprache besteht. Und selbst innerhalb einer einzigen Sprache kann ein bestimmtes Wort unterschiedliche Bedeutungen haben. Ein Beispiel ist das Wort "oder". Dieses Bindewort kann drei verschiedene logische Verknüpfungen bezeichnen. Das Werkzeug "Sprache" bietet Funktionalitäten ("Features") für Jurist:innen, um die logischen Verknüpfungen dieses Wortes zu konkretisieren.

Für das Beispiel des Wortes "oder" ergibt sich die folgende Präzisierung:

  • Bedeutung 1: "oder" im Sinne einer Ausschließlichkeit (Kontravalenz) – genau: "entweder.... oder"
  • Bedeutung 2: "oder" im Sinne einer Nichtexklusivität (Disjunktion) – genau: "das eine oder das andere oder beides"
  • Bedeutung 3: "oder" im Sinne von "höchstens eines, nicht beide" - genau: "das eine oder das andere oder beide nicht"

Die Formulierung von juristischen Dokumenten, wie z. B. Verträgen, erfolgt durch die Verwendung von Sprache zur Darstellung präziser logischer Verknüpfungen. Daher muss Software, die die Erstellung von juristischen Dokumenten automatisiert, in der Lage sein, alle logischen Verknüpfungen mindestens so präzise wie Sprache darzustellen. Dass ein Datenmodell, das z.B. die Verknüpfung "oder" zulässt, ohne zwischen den drei logischen Bedeutungen unterscheiden zu können, unzureichend ist, liegt also auf der Hand.

Daher ist es naheliegend, die verschiedenen möglichen logischen Strukturen auch als Merkblatt dafür zu nutzen, wie wir die juristische Arbeit grundsätzlich angehen – on- und off-Tech. In der Regel arbeiten Jurist:innen bereits implizit mit diesen Strukturen; es lohnt jedoch, sich Zeit für einen genaueren Blick zu nehmen.

Klassenlogik

Klassenlogische Strukturen bezeichnen die logische Beziehung zwischen Klassen, d. h. Gruppen von Elementen. Darstellen lassen sie sich gut in Kreisen (Eulersche Kreise) in Form eines sogenannten Venn-Diagramms darstellen (s.u.). Vier Möglichkeiten der Beziehung von zwei Klassen zueinander sind denkbar:

  • Identität (Die Klassen sind kongruent)
  • Heterogenität (Keine Überschneidung der Klassen)
  • Interferenz (Einige Elemente der Klasse 1 sind auch Elemente der Klasse 2 und umgekehrt)
  • Unterordnung (Klasse 2 ist ein Teil von Klasse 1)

Nehmen wir als Beispiel die Klasse der Jurist:innen und die Klasse der Informatiker:innen. In diesem Beispiel stehen beide Klassen in der Beziehung der Interferenz: Innerhalb der Schnittmenge sind Personen verortet, die sowohl als Jurist:innen als auch als Informatiker:innen qualifiziert sind.

Kombinatorische Logik

Kombinatorische Strukturen stellen mögliche Varianten des Zusammenwirkens von verschiedenen Parametern dar. Je nach Anzahl der Parameter und weiterer Vorgaben (etwa der Relevanz der Kombinationsreihenfolge) kann eine astronomische Anzahl möglicher Kombinationen entstehen. Das ist aber kein Grund, an einer vermeintlichen "Unmöglichkeit wegen Komplexitätsüberlastung" zu verzweifeln. Denn die Komplexität kann durch Regeln darüber, welche Kombinationen "erlaubt" sind, eingedämmt werden.

Zur Veranschaulichung: Unser Alphabet hat 26 Buchstaben, aus denen unsere ganze Sprache kombiniert werden kann, wobei auch Groß- und Kleinschreibung zusätzliche Kombinationsmöglichkeiten schaffen. Je mehr Kombinationen "erlaubt" sind, desto mehr Vielfalt wird möglich. Ein Wörterbuch ist ein Beispiel für eine Variantensammlung mit der Beschränkung auf einzelne Kombinationen (= Wörter). Es ist also durchaus keine neuartige Aufgabe, bestehende Komplexität durch Einschränkung zu reduzieren, um Darstellbarkeit zu ermöglichen.

Eine dafür in der juristischen Arbeit oft genutzte Möglichkeit ist die Definition. Ein Beispiel: In einem Vertrag wird die Überlassung von Software für einen bestimmten Zeitraum an die Bedingung der monatlichen Zahlung von Geld geknüpft. Durch die Definition des Begriffes der "Zahlung" – z. B. als den Eingang von x Einheiten der Währung Euro auf einem angegebenen Konto, der von einer Bank bestätigt wird – wird eine bestimmte Kombination von Parametern festgelegt.

Aktionslogik

In Verträgen kann vereinbart werden, welche Handlungen auszuführen (oder zu unterlassen) sind. Sie knüpfen darüber hinaus auch Konsequenzen an bestimmte Verhaltensweisen. Durch die Integration der dem Vertrag zugrundeliegenden juristischen Logik in Datenmodellen wird eine Automatisierung des Ablaufs der Handlung möglich.

Beispiel: A soll für ein eBook 10 Euro per Paypal bezahlen. Das Ereignis "Zahlung" ist klar definiert, da es als "eingetreten" gilt, sobald eine Mitteilung von Paypal eingeht, dass die Zahlung erfolgt ist. Dies könnte die automatische Übertragung des eBooks in die Bibliothek des Käufers auslösen. Erst wenn die juristische Logik in umsetzbare Datenmodelle transformiert wird, wird die automatische Erfüllung von Verträgen möglich.

Supervised Learning

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Künstliche Intelligenz

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Charlotte Kufus
Charlotte Kufus

Charlotte Kufus ist Mitgründerin und Managing Director bei dem Berlin Startup Legal OS.

Insa Janssen
Insa Janssen

Insa Janssen, LL.M (UCLA) ist Legal Lead bei Legal OS in Berlin. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten zählt vor allem IT-Recht sowie Legal Tech. Vor ihrer Tätigkeit bei Legal OS arbeitete sie als Rechtsanwältin bei SKW Schwarz Rechtsanwälte und war (maßgeblich) an der Entstehung des Innovation Lab der Kanzlei beteiligt.

Hier haben wir leider noch keine weiterführenden Artikel hinterlegt.

Legal OS ist ein 2018 gegründetes Legal Tech Start-up mit Sitz in Berlin, welches eine no-code Plattform entwickelt hat, mit der Kanzleien und Rechtsabteilungen individuell auf sie angepasste Verträge automatisiert erstellen und digital verwalten können.

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